Das Konzept der Solarpflicht, auch Solarbaupflicht oder Solardachpflicht genannt, beinhaltet eine gesetzliche Verpflichtung, in bestimmten Situationen eine Solaranlage auf dem Dach zu installieren. Dies gilt in der Regel für Wohngebäude, bei denen die Installation entweder einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung oder einer Solarthermieanlage zur Wärmeerzeugung vorgeschrieben ist. Wenn Sie den Bau eines neuen Hauses oder die Renovierung des Dachs Ihrer Immobilie in Erwägung ziehen, ist es wichtig zu beachten, dass eine Solardachpflicht zusätzliche Kosten verursacht. Bis 2024 können die Installationskosten für eine PV-Anlage je nach Anlagengröße zwischen 7.500 und 18.000 Euro liegen, was einer fünfstelligen Investition entspricht.
Die anfängliche Investition für diese Kosten ist im Voraus erforderlich, aber die Amortisierung der Investition erfolgt in der Regel innerhalb einer Zeitspanne von zehn bis 20 Jahren. Photovoltaikanlagen sind erschwinglicher geworden, und wenn Sie den von ihnen erzeugten Strom nutzen, können Sie langfristig erheblich bei Ihren Stromrechnungen sparen. Zusätzlich profitieren Sie von der Einspeisevergütung, die Sie für den Strom vergütet, den Ihre Anlage ins öffentliche Netz einspeist. Selbst wenn Ihr Haushalt nur einen geringen Strombedarf hat, kann eine PV-Anlage finanziell vorteilhaft sein. Durch die vollständige Einspeisung des Stroms ins Netz können Sie eine noch höhere Vergütung erhalten. Unser umfassender Ratgeber zur Photovoltaik hilft Ihnen dabei, herauszufinden, ob es für Sie vorteilhafter ist, Ihren Strom selbst zu verbrauchen oder ihn vollständig ins Netz einzuspeisen.
Die Solardachpflicht bietet sowohl Vor- als auch Nachteile, die es zu berücksichtigen gilt.
Solardächer sind nicht nur hochrentabel, sondern auch ein überzeugendes Argument für ihre obligatorische Installation. Durch die Nutzung freier Dachflächen zur Energieerzeugung entsprechen diese Systeme perfekt den Grundsätzen der Nachhaltigkeit. Dies ist insbesondere bei Neubauten von Vorteil, wo Wärmepumpen und Ladestationen für Elektroautos immer häufiger zum Einsatz kommen. Beide Technologien benötigen erhebliche Mengen an Strom, und die Möglichkeit, diesen kostengünstig vom eigenen Dach aus zu erzeugen, ist ein erheblicher Vorteil.
Als Nachteil der Solardachpflicht stoßen Bauherren auf höhere Kosten. Diese Kosten können jedoch teilweise durch Förderprogramme gemildert werden. Kritiker schlagen eine andere Perspektive vor: Was wäre, wenn Solaranlagen so attraktiv gemacht würden, dass eine Solardachpflicht überflüssig würde? Die Ampelkoalition hat bereits Schritte in diese Richtung unternommen, indem sie eine Null-Prozent-Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen eingeführt und Steuerverfahren vereinfacht hat. Darüber hinaus beabsichtigt die Regierung, eine bundesweite Solarpflicht einzuführen. Bis 2030 sollen 80 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen, wobei die Photovoltaik einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten wird.
Welche Bereiche unterliegen bereits der Solarpflicht?
Im Bereich der Privatwirtschaft bezieht sich die Solarpflicht in der Regel ausschließlich auf neu errichtete Wohngebäude und umfangreiche Dachsanierungen. Bei kommunalen oder gewerblichen Gebäuden können jedoch strengere Vorschriften gelten. Beispielsweise unterliegen bestehende Gebäude im Besitz der Stadt oder Solaranlagen auf Parkplätzen möglicherweise zusätzlichen Richtlinien.
Während die Solarpflicht in der Regel nicht für bestehende Gebäude gilt, ist es sehr ratsam, über die Installation einer Solaranlage auf bereits genutzten Wohn- oder Gewerbeimmobilien nachzudenken. Durch die Nutzung dieser geschlossenen Räume können wir zum Klimaschutz beitragen und die Energiekosten deutlich senken.
Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen oder deren Dächer aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht für Solaranlagen geeignet sind, können unter Umständen von der Solarpflicht ausgenommen werden. Ist ein Dach beispielsweise nach Norden ausgerichtet oder weist eine komplexe Dachkonstruktion auf, ist die Installation einer kostengünstigen PV-Anlage möglicherweise nicht sinnvoll. Ob eine Ausnahme vorliegt, muss im Einzelfall unter Berücksichtigung der örtlich spezifischen Regelungen entschieden werden.
In Baden-Württemberg gilt die Solarpflicht seit dem 1. Januar 2022 für Nicht-Wohngebäude wie Büros oder Gewerbebetriebe. Seit dem 1. Mai 2022 wird die Solarpflicht auch auf Wohngebäude ausgeweitet und gilt ab dem 1. Januar 2023 für alle grundlegenden Dachsanierungen. Diese Verpflichtung ist im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verankert. Alternativ haben Bauherren die Möglichkeit, eine Solarthermieanlage auf dem Gebäude zu installieren. Ein umfassender Leitfaden zur Einhaltung der Photovoltaikpflicht ist im April 2023 erschienen.
Bayern, das Solarland, hat einen großen Schritt in Richtung Klimaschutz gemacht. Im Dezember 2022 hat der Landtag Änderungen am Klimaschutzgesetz beschlossen und damit den Weg für die Installation von Solarstromanlagen auf geeigneten kommunalen Dächern geebnet. Ab März 2023 ist es nun verpflichtend, neue Gewerbe- oder Industriegebäude, für die eine Baugenehmigung vorliegt, mit einer Photovoltaikanlage (PV) auszustatten. Ab Juli 2023 erstreckt sich diese Verpflichtung auf alle anderen Nicht-Wohngebäude, um eine flächendeckende Nutzung der Solarenergie in der gesamten Region sicherzustellen.
Ab dem 1. Januar 2025 wird Bayern keine Solarpflicht mehr durchsetzen. Für alle neu errichteten Wohngebäude und für bestehende Wohngebäude, deren Dach saniert wird, wird es jedoch eine gesetzlich verbindliche Verpflichtung geben. Gemäß § 44a Abs. 4 BayBO müssen diese Gebäude eine Solaranlage auf ihren Dächern installieren. Obwohl der Landtag dies als „Empfehlung“ bezeichnet hat, was bedeutet, dass es nicht verpflichtend ist, ist noch nicht geklärt, ob es rechtliche Konsequenzen für die Nichteinhaltung dieser Empfehlung geben wird.
Die Solarpflicht in Bayern ist grundsätzlich auf Dächer mit einer Fläche von mehr als 50 Quadratmetern beschränkt.
In einer spannenden Entwicklung hat Berlin mit der Umsetzung des Berliner Solargesetzes einen proaktiven Schritt zur Förderung der Solarenergie unternommen. Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle Neubauten mit einer Nutzfläche von mehr als 50 Quadratmetern eine Photovoltaikanlage installieren. Dies gilt für eine breite Palette von Gebäuden, darunter Wohn-, Geschäfts- und öffentliche Gebäude. Die Solaranlage muss mindestens 30 Prozent der Dachfläche abdecken, auch wenn das Dach umfassend saniert wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass denkmalgeschützte Gebäude von dieser Verpflichtung ausgenommen sind. Um festzustellen, ob Ihr Gebäude unter die Solarpflicht fällt, können Sie ein praktisches Online-Tool nutzen. Darüber hinaus ist es erwähnenswert, dass eine Solarthermieanlage als Alternative zu einer Photovoltaikanlage verwendet werden kann, um die Anforderungen der Solarpflicht zu erfüllen. Diese fortschrittliche Initiative zielt darauf ab, die Einführung nachhaltiger Energiepraktiken in Berlin voranzutreiben.
In Brandenburg gibt es derzeit keine Solarpflicht, obwohl die Landesregierung Anstrengungen unternimmt, eine solche einzuführen. Die vorgeschlagene Verpflichtung würde die Installation einer Photovoltaikanlage auf den Dächern aller neu errichteten gewerblichen und öffentlichen Gebäude vorschreiben, während private Wohngebäude voraussichtlich von dieser Verpflichtung ausgenommen werden sollen.
In einem positiven Schritt in Richtung nachhaltige Energie hat der Bremer Senat im März 2023 die Umsetzung der Solarpflicht beschlossen. Ab dem 1. Juli 2024 gilt diese Verpflichtung für Dachsanierungen und ab dem 1. Juli 2025 für alle Neubauten. Gemäß dieser Verpflichtung müssen mindestens 50 % der geeigneten Dachfläche mit einer Solaranlage ausgestattet sein, wobei auch Solarthermieanlagen teilweise akzeptiert werden. Es ist wichtig anzumerken, dass sich die Solarpflicht in Bremen speziell an Dachflächen mit einer Größe von mindestens 50 Quadratmetern richtet.
Hamburgs Engagement für Solarenergie ist lobenswert. Der Staat hat kürzlich eine PV-Anlagenpflicht eingeführt, die vorschreibt, dass alle ab 2023 errichteten Neubauten über eine auf dem Dach installierte und betriebsbereite Solarstromanlage verfügen müssen (wie in § 16 Absatz 2 HmbKliSchG festgelegt). Darüber hinaus gilt diese Photovoltaikpflicht ab 2025 auch für Bestandsgebäude, wenn die äußerste Dachschicht, etwa die Ziegel, komplett erneuert wird. Ausnahmen gelten allerdings für Grundstückseigentümer, die statt einer Solarstromanlage eine Solarthermieanlage installieren möchten oder wenn die Installation einer PV-Anlage technisch oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
In Hessen besteht derzeit eine Solarpflicht für landeseigene Gebäude und neu errichtete Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen. Für private Wohngebäude gilt diese Pflicht jedoch nicht.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit (Stand Januar 2024) keine Solarpflicht, die Landesregierung plant jedoch, diese als wichtigen Baustein des Klimaschutzgesetzes umzusetzen.
In Niedersachsen gibt es eine positive Entwicklung in Sachen Solarenergiepflicht. Ab Anfang 2023 besagt eine neue Regelung, dass alle neu errichteten Gebäude so konzipiert sein müssen, dass die Installation einer PV-Anlage möglich ist. Das bedeutet, dass diese Gebäude problemlos mit Solarmodulen ausgestattet werden können. Darüber hinaus ist es seit 2023 verpflichtend, neue Gewerbeimmobilien mit einer Dachfläche von mehr als 75 Quadratmetern mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Ab 2024 gilt diese Verpflichtung außerdem auch für alle neuen öffentlichen Gebäude. Diese fortschrittliche Politik stellt sicher, dass Solarenergie beim Bau und der Entwicklung von Gebäuden in Niedersachsen eine bedeutende Rolle spielt.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Niedersachsen die Solarpflicht auch für neu errichtete Wohngebäude sowie Dachsanierungen größeren Ausmaßes. In diesen Fällen müssen mindestens 50 % der Dachfläche mit Solarmodulen ausgestattet sein. Bauherren können sich jedoch von dieser Verpflichtung befreien lassen, wenn die Installation einer Photovoltaikanlage technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist oder wenn bereits eine Solarthermieanlage auf dem Dach vorhanden ist. Diese Regelungen wurden vom Landtag in Hannover beschlossen und am 9. November 2021 in die Niedersächsische Bauordnung aufgenommen.
Nordrhein-Westfalen hat sich im Koalitionsvertrag von 2022 fest zur Umsetzung einer Solarpflicht bekannt. Diese Verpflichtung ist bereits seit 2023 für kommunale Neubauten in Kraft und stellt sicher, dass diese mit Solarmodulen ausgestattet werden. Ab 2024 wird es für gewerbliche Neubauten verpflichtend sein, eine PV-Anlage zu installieren, was die Nutzung der Solarenergie in der Region weiter fördert.
Ab 2025 unterliegen private Wohngebäude in NRW der Solarpflicht. Diese Verpflichtung ist in § 42a der Landesbauordnung festgelegt. Entscheidend für die Frage, ob eine Photovoltaikanlage (PV) installiert werden muss, ist der Zeitpunkt des Bauantrags. Für bestehende gewerbliche und private Gebäude tritt die Solarpflicht im Jahr 2026 in Kraft, wenn das Dach einer vollständigen Sanierung unterzogen wird. Dabei ist zu beachten, dass die Solarpflicht in NRW nur für Dächer gilt, die eine Fläche von 50 Quadratmetern oder mehr haben.
In Rheinland-Pfalz besteht seit 2023 eine Solarpflicht, die sich speziell an neue gewerbliche Gebäude und Parkflächen mit 50 oder mehr Stellplätzen richtet. Dieses wichtige Gesetz wurde im September 2021 vom Landtag in Mainz verabschiedet. Darüber hinaus wird die Solarpflicht ab 2024 auf Neubauten und Dachsanierungen staatlicher oder kommunaler Gebäude ausgeweitet.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle neuen Wohngebäude in Rheinland-Pfalz den „PV-ready“-Standard erfüllen. Das bedeutet, dass das Gebäude für die mögliche zukünftige Installation einer Photovoltaikanlage gerüstet sein muss. Um diese Anforderung zu erfüllen, muss das Dach mit einer Lastreserve ausgelegt und ein Kabelschacht installiert werden. Es ist wichtig zu beachten, dass auch bei umfangreichen Dachsanierungen die „PV-ready“-Regelung weiterhin gilt. Diese Regelungen basieren auf dem Solargesetz von Rheinland-Pfalz.
Stand Januar 2024 ist anzumerken, dass das Saarland derzeit keine Solarpflicht hat.
Stand Januar 2024 hat Sachsen keine Solarpflicht, was ein positiver Aspekt für die Region ist.
Stand Januar 2024 hat Sachsen-Anhalt keine Solarpflicht, was ein positiver Aspekt für die Region ist.
Im November 2021 wurde das Energiewende- und Klimaschutzgesetz in Schleswig-Holstein einer Novelle unterzogen, die eine positive Änderung mit sich bringt. Ab 2023 ist es verpflichtend, in jedem neuen Büro- oder Gewerbegebäude eine Photovoltaikanlage zu installieren. Diese Verpflichtung gilt auch für Fälle, in denen mehr als 10 Prozent des Daches modernisiert werden. Darüber hinaus muss jeder neue Parkplatz mit 100 oder mehr Stellplätzen mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Diese fortschrittliche Maßnahme soll erneuerbare Energien fördern und zu einer grüneren Zukunft beitragen.
Die Solarpflicht für Dächer ist ein zentraler Bestandteil des Koalitionsvertrags der schwarz-grünen Landesregierung. Diese Verpflichtung soll 2025 in Kraft treten, wobei die Einzelheiten, beispielsweise die Anwendbarkeit auf Wohngebäude, zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar sind.
Stand Januar 2024 hat Thüringen keine Solarpflicht, was eine positive Entwicklung für die Region ist.
Ist in naher Zukunft mit einer bundesweiten Solarpflicht zu rechnen?
Die bundesweite Umsetzung einer Solarpflicht bietet den Vorteil, dass bundesweit einheitliche Vorschriften geschaffen werden. Durch die Maximierung der Installation von Solaranlagen auf Dächern kann Deutschland effektiv auf sein Ziel der Klimaneutralität hinarbeiten.
Die aktuelle Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag ausdrücklich dazu verpflichtet, in den kommenden Jahren alle geeigneten Dachflächen für Solaranlagen zu nutzen. Die Ampelkoalition hat vorgeschlagen, eine Solarpflicht für neue Gewerbebauten einzuführen. Auch für neu gebaute Privathäuser soll die Installation einer Photovoltaikanlage zur Regel werden, heißt es ausdrücklich. Allerdings steht die bundesweite Umsetzung der Solardachpflicht noch aus.