Enzyklopädie

Solarpflicht bei Neubau und Sanierung

Kevin Kohlmey

Kevin Kohlmey

Photovoltaik Fachmann · Mitgründer, GFK Solar · 20. Juli 2025

Was ist die Solarpflicht?

Die Solarpflicht (auch Solarbaupflicht oder Solardachpflicht genannt) verpflichtet Eigentümer gesetzlich dazu, in bestimmten Fällen eine Solaranlage zu installieren. Dies betrifft typischerweise Neubauten sowie umfassende Dachsanierungen von Wohngebäuden. In Berlin gilt seit dem 1. Januar 2023 das Solargesetz Berlin, das eine Solarpflicht für Neubauten und bei wesentlichen Dachumbauten vorsieht.

Regelungen in Berlin

Das Berliner Solargesetz schreibt vor:

  • Neubauten: Bei allen Neubauten mit einer Nutzfläche ab 50 m² muss eine Solaranlage installiert werden.
  • Dachsanierung: Wird die Dachhaut eines bestehenden Gebäudes vollständig erneuert, greift ebenfalls die Solarpflicht.
  • Mindestbelegung: In der Regel müssen mindestens 30 % der geeigneten Dachfläche mit Solarmodulen belegt werden.
  • Alternativen: Auch Solarthermie-Anlagen können die Pflicht erfüllen.

Regelungen in Brandenburg

In Brandenburg gibt es derzeit noch keine landesweite Solarpflicht. Allerdings setzen einzelne Kommunen eigene Vorgaben um, und auf Bundesebene werden weitere Regelungen diskutiert. Es empfiehlt sich, die aktuellen Vorschriften der jeweiligen Gemeinde zu prüfen.

Kosten und Investition

Die Installationskosten für eine Photovoltaikanlage liegen je nach Größe und Ausstattung zwischen 7.500 und 18.000 Euro für ein Einfamilienhaus. Durch den Nullsteuersatz (0 % MwSt.) seit 2023 sind die Anschaffungskosten deutlich gesunken.

Die Amortisation erfolgt normalerweise innerhalb von 10 bis 15 Jahren – bei steigenden Strompreisen oft noch schneller.

Wirtschaftliche Vorteile der Solarpflicht

Auch wenn die Solarpflicht zunächst als Belastung empfunden werden kann, bringt sie erhebliche wirtschaftliche Vorteile:

  • Langfristige Einsparungen bei den Stromkosten durch Eigenverbrauch
  • Vergütung für überschüssig eingespeisten Strom (Einspeisevergütung)
  • Wertsteigerung der Immobilie
  • Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen
  • Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende

Ausnahmen und Befreiungen

In bestimmten Fällen kann eine Befreiung von der Solarpflicht beantragt werden, etwa wenn:

  • Die Dachfläche stark verschattet ist und kein wirtschaftlicher Betrieb möglich wäre
  • Das Gebäude unter Denkmalschutz steht
  • Die Installation technisch nicht umsetzbar ist
  • Die wirtschaftliche Zumutbarkeit nicht gegeben ist

Solarpflicht in der Praxis: Was Bauherren wissen müssen

Wer in Berlin einen Neubau plant oder eine umfassende Dachsanierung durchführt, sollte die Solarpflicht frühzeitig in die Bauplanung einbeziehen. Die Erfüllung wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft. Folgende Schritte sind empfehlenswert:

  • Frühzeitige Dachplanung:Bereits in der Entwurfsphase sollte die Dachausrichtung, Neigung und statische Belastbarkeit für eine Solaranlage optimiert werden.
  • Leerrohrverlegung:Planen Sie Leerrohre vom Dach bis zum Hausanschlussraum ein – das spart spätere Nachrüstungskosten.
  • Zählerplatz:Stellen Sie sicher, dass im Zählerschrank Platz für einen Zweirichtungszähler und ggf. einen Smart Meter vorgesehen ist.
  • Speicher mitdenken:Auch wenn ein Speicher nicht verpflichtend ist, empfiehlt es sich, den Aufstellort und die Elektroinstallation dafür vorzubereiten.

Rechenbeispiel: Typischer Neubau in Berlin

Für ein Einfamilienhaus mit 120 m² Dachfläche ergibt sich bei 30 % Mindestbelegung eine Solarfläche von 36 m². Das entspricht etwa 20 Standardmodulen mit einer Gesamtleistung von rund 8 kWp. Die Kosten liegen bei etwa 12.000 bis 14.000 Euro (0 % MwSt. inklusive). Eine solche Anlage erzeugt in Berlin jährlich ca. 7.500 bis 8.500 kWh Strom – genug, um einen Vier-Personen-Haushalt größtenteils zu versorgen.

Bei einem Eigenverbrauchsanteil von 30 % (ohne Speicher) und einem Strompreis von 35 Cent/kWh ergibt sich eine jährliche Ersparnis von rund 900 Euro durch Eigenverbrauch plus ca. 470 Euro Einspeisevergütung – insgesamt etwa 1.370 Euro pro Jahr. Die Anlage amortisiert sich damit in etwa 9 bis 10 Jahren.

Bundesweite Entwicklung der Solarpflicht

Neben Berlin haben auch andere Bundesländer Solarpflichten eingeführt, darunter Baden-Württemberg (seit 2022), Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Auf Bundesebene wird im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eine flächendeckende Solarpflicht diskutiert. Experten erwarten, dass Brandenburg in den kommenden Jahren nachziehen wird.

Unabhängig von gesetzlichen Verpflichtungen ist eine Solaranlage heute für nahezu jeden Neubau wirtschaftlich sinnvoll. Nutzen Sie unseren Konfigurator, um ein individuelles Angebot für Ihr Bauvorhaben zu erhalten, oder kontaktieren Sie uns direkt über unser Kontaktformular.

Hat dieses Thema Ihr Interesse geweckt? Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich zu Ihrem Solarprojekt in Berlin und Brandenburg.

Zum Konfigurator — in 3 Minuten zum Angebot

Bereit für Ihre eigene Solaranlage?

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die bestmögliche Erfahrung auf unserer Website zu bieten. Mehr erfahren