Solar Förderung Berlin IBB SolarPLUS

SolarPLUS Förderung der IBB

 

Überblick über das Solarplus-Förderprogramm.

Das Förderprogramm „SolarPLUS“ aus Berlin ist ein spezielles Förderprogramm, das von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe des Landes Berlin ins Leben gerufen wurde. Es wurde zum 1.September 2022 ins Leben gerufen und wurde zuletzt im Februar 2023 erweitert.

Das Förderprogramm „SolarPLUS“ für die Solarwende in Berlin wurde aus dem Vorgängerprogramm „EnergiespeicherPLUS“ weiterentwickelt. Im Vordergrund der Förderung stehen Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher. Für Mieter gibt es auch Zuschüsse für Balkonkraftwerke. Umgesetzt wird die Förderung von der Investitionsbank Berlin (IBB) – dort können die Förderanträge direkt gestellt werden. Alle Infos und Details zur Berliner Solarförderung.

Eine dieser Maßnahmen ist das Förderprogramm SolarPlus. Es erweitert das im Jahr 2022 ausgelaufene Programm EnergiespeicherPLUS und führt es fort. Mit SolarPlus werden unter anderem Gutachten und Machbarkeitsstudien, Steckersolargeräte und Photovoltaikanlagen für denkmalgeschützte Häuser und Fassaden gefördert.

Photovoltaik Förderung

Zulassungskriterien und Bewerbungsverfahren.

Die Angaben im Antrag sowie in den dazu eingereichten ergänzenden Unterlagen sind, soweit sie für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung von Bedeutung sind, subventionserheblich im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit den §§ 2, 3 und 4 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (GVBl. S. 1711) und § 1 des Landessubventionsgesetzes vom 20. Juni 1977 (GVBl. S. 1126). Die subventionserheblichen Tatsachen werden den Antragstellenden vor der Bewilligung einzeln und konkret benannt. Antragstellende müssen mit dem Antrag eine Erklärung über die Kenntnis dieser Tatsachen abgeben. Sollten sich die subventionserheblichen Tatsachen während der Laufzeit der Richtlinie ändern, muss die Zuwendungsempfängerin beziehungsweise der Zuwendungsempfänger dies der IBB Business Team GmbH unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig mitteilen.

Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass mit der zu fördernden Maßnahme noch nicht begonnen wurde, bevor die IBB Business Team (IBT) bestätigt hat, dass der Antrag eingegangen ist und mit dem Vorhaben auf eigenes Risiko begonnen werden darf. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags zu verstehen, der die Beauftragung beinhaltet. Auch eine bindende Willenserklärung der Antragstellerin oder des Antragstellers zum Vertragsschluss (zum Beispiel Bestellung oder Auftrag) wird als Vorhabenbeginn gewertet. Dies bedeutet, dass die Unterzeichnung des Liefer- oder Leistungsvertrags oder eine Bestellung beziehungsweise Auftragserteilung erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung der IBB getätigt werden darf. Die IBB wird den Antragseingang erst bestätigen, wenn alle notwendigen Unterlagen vollständig elektronisch eingereicht wurden. Wird mit dem Projekt bereits begonnen, wenn die IBB noch nicht bestätigt hat, dass der Antrag eingegangen ist, ist eine Förderung ausgeschlossen.

Wichtig: Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Umsetzung erfolgen und es muss eine Eingangsbestätigung der IBB vorliegen. Als „Beginn“ gilt bereits die Beauftragung eines Handwerksunternehmens! Für die Förderungen ist die IBB Business Team GmbH zuständig. Diese beantwortet Ihre Fragen, prüft die Anträge, bewilligt diese und zahlt die Fördergelder aus.

Vorteile der Solarplus-Förderung für Unternehmen und Organisationen.

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen neben den positiven Klimaschutzeffekten einen zusätzlichen Anreiz erhalten, neue Photovoltaikanlagen zu bauen. Eine finanzielle Unterstützung in Form dieser Förderung soll unabhängig von der Pflicht nach dem Solargesetz Berlin3) gewährt werden. Das Land Berlin hat erkannt, dass für den erfolgreichen Ausbau von PV unterschiedliche Förderungen zur Verfügung gestellt werden sollten, die unterschiedliche Anwendungsfälle von Solarprojekten adressieren.

65 Prozent für kleine Unternehmen und Privatpersonen (falls antragsberechtigt). Kleine Unternehmen im Sinne von SolarPLUS sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter:innen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR haben.

Die Fördermaßnahme wird von der IBB Business Team GmbH, einer 100%igen Tochter der IBB Gruppe, umgesetzt. Ab dem 1. September 2022 können vorläufige Anträge auf Förderung aus SolarPLUS bei der IBB Business Team GmbH gestellt werden und ab dem 1. November 2022 wird die Antragstellung im elektronischen Antragssystem möglich sein. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie unter: www.ibb-business-team.de/solarplus.

Übersicht der Förderungen

Modul Fördergegenstand Was wird genau gefördert? Förderhöhe
A1 Dachgutachten Erstellung eines Gutachtens • Privatpersonen, Wohnungs-eigentümergemeinschaften (WEG), kleine Unternehmen: 65 % • mittlere Unternehmen: 55 % • große Unternehmen: 45 %; max. 5.000 €
A2 Machbarkeitsstudie Erstellung der Studie • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 % • mittlere Unternehmen: 55 % • große Unternehmen: 45 %; max. 15.000 €
A3 Zähler- und Messkonzepte Erstellung des Konzepts • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 % • mittlere Unternehmen: 55 % • große Unternehmen: 45 %; max. 5.000 €
A4 Steuerberatung Erstberatung für die Veranlagung einer PV-Anlage pauschal 226,10 €
B1 Messplätze z. B. Zählerschränke • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 % • mittlere Unternehmen: 55 % • große Unternehmen: 45 %; max. 10.000 €
B2 Zusammenlegung von Hausanschlüssen • Rückbau von alten Hausanschlüssen und Erneuerung bzw. Verstärkung eines bestehenden Hausanschlusses sowie Materialkosten für ggf. stärkere Kabel • Arbeitsaufwand • Planungskosten • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 % • mittlere Unternehmen: 55 % • große Unternehmen: 45 %; max. 5.000 €
C1 Stromspeicher (Kauf) • Investitionskosten für Stromspeicher und Energiemanagementsystem • Investitionskosten für Batteriewechselrichter bzw. zwei Drittel der Investitionskosten für Hybridwechselrichter • Installation des Speichers, des Energiemanagementsystems und des Wechselrichters • Verfügungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern: 300 € je nutzbarer kWh; max. 15.000 € • Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern, kleine Unternehmen: 65 % • mittlere Unternehmen: 55 % • große Unternehmen: 45 %; max. 30.000 €
C2 Stromspeicher (Pacht/Leasing) Förderung je Kilowattstunde Speicherkapazität des Speichers 300 € je nutzbarer kWh; max. 15.000 €
D1 Denkmalgerechte PV Mehrkosten gegenüber Standard-PV-Anlage • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 % • mittlere Unternehmen: 55 % • große Unternehmen: 45 %; max. 15.000 €, max. 100 Förderfälle insgesamt
D2 Fassaden-PV Mehrkosten gegenüber Standard-PV-Anlage • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 % • mittlere Unternehmen: 55 % • große Unternehmen: 45 %; max. 30.000 €, max. 100 Förderfälle insgesamt
D3 Gründach-PV Mehrkosten der PV-Anlage auf einem Gründach gegenüber Standard-PV-Anlage (z. B. für höhere Unterkonstruktionen) • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 % • mittlere Unternehmen: 55 % • große Unternehmen: 45 %; max. 15.000 €, max. 100 Förderfälle insgesamt
E Steckersolargeräte max. 500 Euro pro Gerät (PV-Modul inkl. einem Wechselrichter)

 

Steuererleichterung

Seit Januar 2023 entfällt die Mehrwertsteuer auf Solaranlagen in Deutschland. Diese wichtige gesetzliche Änderung zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und somit einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Durch die Abschaffung der 19%igen Mehrwertsteuer wird der Kauf und die Installation von Solaranlagen deutlich kostengünstiger. Dies betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, die in Photovoltaiksysteme investieren möchten. Die Steuerbefreiung gilt nicht nur für Solarmodule, sondern auch für alle dazugehörigen Komponenten wie Wechselrichter, Montagesysteme und Stromspeicher.

Darüber hinaus erstreckt sich die Befreiung von der Mehrwertsteuer auch auf die Installations- und Wartungskosten. Dadurch werden die Gesamtausgaben für ein Solarprojekt deutlich reduziert, was die finanziellen Hürden für die Investition in Solarenergie erheblich senkt.

Diese Maßnahme verbessert die Rentabilität von Solaranlagen und verkürzt die Amortisationszeit, was sie zu einer noch attraktiveren Option für die dezentrale Stromerzeugung macht. Eigenheimbesitzer, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen können nun von den Kosteneinsparungen profitieren und gleichzeitig ihren Beitrag zur Energiewende leisten.

Indem die finanzielle Belastung verringert wird, ermutigt diese Änderung noch mehr Menschen und Unternehmen, auf Solarenergie umzusteigen. Das führt nicht nur zu einer Reduzierung der Stromkosten, sondern auch zu einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Energieversorgung.

 

Einspeisevergütung

 

Die Einspeisevergütung, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt ist, dient als zusätzliche finanzielle Förderung für Ihre Solaranlage. Wenn Sie Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeisen, haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Vergütung. Aktuell erhalten Anlagen mit Eigenversorgung bis 10 Kilowattpeak 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Für Anlagen über 10 Kilowattpeak beträgt die Vergütung für die Teileinspeisung ab Januar 2024 7,1 Cent pro Kilowattstunde. Diese Einspeisevergütung ist ein guter Weg, um die Nutzung von Solarenergie zu fördern.

 

Fazit:

 

Es lohnt sich aktuell mehr denn je, in eine Solaranlage zu investieren. Mit der Abschaffung der Mehrwertsteuer ab Januar 2023 und den attraktiven Fördermöglichkeiten durch das SolarPLUS-Programm in Berlin profitieren Sie von erheblichen Kosteneinsparungen.

Diese finanziellen Entlastungen machen Solaranlagen nicht nur erschwinglicher, sondern sorgen auch für eine schnellere Amortisation Ihrer Investition, während Sie gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Wenn Sie diese günstigen Konditionen nutzen möchten, sind wir bei GKF Solar Ihr idealer Partner. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung, hochwertige Solaranlagen und maßgeschneiderte Lösungen, damit Sie Ihre Investition bestmöglich nutzen können.

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