Die Einspeisevergütung ist eine vorteilhafte Politik, die die Produktion erneuerbarer Energien fördert.
Solarenergie spielt neben anderen Formen erneuerbarer Energien eine entscheidende Rolle beim Übergang zu einer nachhaltigen Energiezukunft. Die deutsche Bundesregierung hat ihre Bedeutung erkannt und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erlassen, um ihr Wachstum zu unterstützen. Dieses Gesetz ermöglicht es Eigentümern einer Photovoltaikanlage (PV), Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen und für jede erzeugte Kilowattstunde Strom eine Einspeisevergütung, allgemein als Solartarif bezeichnet, zu erhalten.
Die Dauer der Einspeisevergütung für Solarstromzahlungen ist eine lohnende Information.
Die Einspeisevergütung Ihrer PV-Anlage ist 20 Jahre lang gültig, einschließlich des Installationsjahres, sodass eine maximale Laufzeit von 21 Jahren möglich ist. Der Anspruch erlischt am 31. Dezember, genau 20 Jahre nach dem Datum der Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage.
Neben der Einspeisevergütung gibt es einen weiteren Anreiz: die Marktprämie, die im April 2012 eingeführt wurde und 20 Jahre lang gültig ist. Diese Prämie dient als Ausgleich für die Differenz zwischen den Kosten für die Erzeugung erneuerbarer Energien und dem durchschnittlichen Marktpreis. Wenn eine Solaranlage Strom in das öffentliche Stromnetz einspeist, wird dieser von einem Direktvermarkter gekauft, der ihn dann an der Börse verkauft und Ihnen den daraus resultierenden Erlös überlässt.
Die Einspeisevergütung hat in den letzten Jahren eine deutliche Entwicklung erfahren. Mit der neuesten Version des vor über 20 Jahren eingeführten EEG gibt es nun eine Erhöhung der Einspeisevergütung. Ab dem 30. Juli 2022 erhalten Anlagen mit Eigenversorgung bis 10 Kilowattpeak 8,2 Cent pro Kilowattstunde, während Anlagen mit 10 Kilowattpeak oder mehr für Teileinspeisung 7,1 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Bei der Volleinspeisung, bei der der gesamte Strom der PV-Anlage ins Netz eingespeist wird, können Eigentümer mit 13 oder 10,9 Cent pro Kilowattstunde rechnen.
Bis 2022 war die Einspeisevergütung für Strom kontinuierlich gesunken. Währenddessen stiegen die Kosten für den eingekauften Strom. Durch die jüngste Erhöhung der Einspeisevergütung ist es jedoch wieder attraktiv geworden, Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage in das öffentliche Netz einzuspeisen.
Welche Möglichkeiten haben Sie nun, da die Einspeisevergütung nicht mehr gilt? Nach Ablauf der 20-jährigen Laufzeit erhalten Sie keine Einspeisevergütung mehr. Sie können den von Ihnen erzeugten Strom aber weiterhin einspeisen. Alternativ haben Sie die Wahl, den Strom für den Eigenbedarf zu verwenden oder ihn direkt an der Strombörse zu verkaufen. Wichtig zu beachten ist, dass Sie alle Einnahmen aus dem Stromverkauf in Ihrer Steuererklärung angeben müssen, insbesondere wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Ab dem 1. Januar 2023 und rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 müssen Sie auf die Einkünfte aus dem Betrieb Ihrer PV-Anlage keine Einkommensteuer mehr zahlen. Genauere Informationen zu Solaranlagen und Steuern finden Sie in einem gesonderten Artikel.
Wie hängt die EEG-Umlage mit der Einspeisevergütung zusammen?
Erneuerbare Energien speisen Strom in das öffentliche Netz ein und der Netzbetreiber kompensiert diesen Beitrag durch die Zahlung einer Einspeisevergütung. Diese Vergütung ist oft höher als der Marktpreis für Strom an der Börse. Damit der Bezug von Ökostrom attraktiv bleibt, wurde im Jahr 2000 die EEG-Umlage eingeführt. Diese Abgabe, die im Jahr 2022 rund 3,72 Cent pro Kilowattstunde Strom beträgt, zahlen Stromkunden, um die Lücke zwischen Kauf- und Verkaufspreis zu schließen. Wichtig zu beachten ist, dass die Regelung der Einspeisevergütung innerhalb der EU unterschiedlich ist.
Um Verbraucher zu entlasten, wurde die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 deutlich auf 0 Cent gesenkt. Eine nachhaltige Entlastung bringt zudem die Abschaffung der EEG-Umlage für Stromkunden ab 2023, die Finanzierung erfolgt nun über den Bundeshaushalt.
Sollte nach zwei Jahrzehnten die Einspeisevergütung für Ihre Photovoltaikanlage wegfallen, gibt es drei alternative Möglichkeiten, Ihren Solarstrom optimal zu nutzen.
Verkaufen Sie Ihren Solarstrom direkt an der Strombörse im Rahmen der Direktvermarktung. Für Photovoltaikanlagen über 100 Kilowattpeak ist diese Methode vorgeschrieben. Grüner Strom wird wie konventioneller Strom an der Börse gehandelt und verkauft. Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder beauftragen Sie einen Dritten, etwa einen Energieversorger, mit dem Verkauf Ihres Stroms an der Börse oder Sie verkaufen ihn selbst, indem Sie beispielsweise Mieterstrom an die Bewohner Ihrer Immobilie anbieten.
Die Fortsetzung der Förderung über zwei Jahrzehnte hinaus beinhaltet die Möglichkeit, weiterhin Solarstrom ins Netz einzuspeisen und vom Netzbetreiber eine Vergütung auf Basis des aktuellen Marktwertes für Solarstrom zu erhalten. Im Jahr 2022 lag dieser Wert bei etwa 7.5 Cent pro Kilowattstunde Strom, wobei eine Vermarktungsgebühr abgezogen werden muss. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass diese Einspeisemöglichkeit aufgrund der relativ geringen Vergütung möglicherweise nicht wirtschaftlich ist und nur bis zum 31. Dezember 2027 zur Verfügung steht.
Nutzen Sie die Kraft der Sonne zu Ihrem Vorteil, indem Sie Solarstrom für den Eigenverbrauch nutzen. Dies ist nicht nur die kostengünstigste Variante, sondern gilt sowohl für bestehende PV-Anlagen, die keine Förderung mehr erhalten, als auch für Neuanlagen. Wenn die Anfangsinvestition für Ihre Photovoltaikanlage wieder eingespielt ist, profitieren Sie von nahezu kostenlosem Solarstrom und sparen im Vergleich zum Strombezug aus dem Netz rund 30 Cent pro Kilowattstunde. Um das Einsparpotenzial für Ihre individuelle Situation zu ermitteln, nutzen Sie unser Berechnungsbeispiel für Solarertrag mit Stromspeicher.