Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist ein zentrales Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland. Sie ermöglicht es Photovoltaik-Anlagenbesitzern, für den ins öffentliche Netz eingespeisten Solarstrom über einen Zeitraum von 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme eine feste Vergütung zu erhalten. Diese Regelung gibt Investoren in Berlin und Brandenburg Planungssicherheit.
Überschusseinspeisung vs. Volleinspeisung
Bei der Einspeisevergütung gibt es zwei Modelle:
- Überschusseinspeisung: Sie verbrauchen den Solarstrom zunächst selbst und speisen nur den Überschuss ins Netz ein. Dies ist für die meisten Haushalte das wirtschaftlichste Modell.
- Volleinspeisung: Der gesamte erzeugte Strom wird ins Netz eingespeist. Hier gelten höhere Vergütungssätze, aber Sie profitieren nicht vom Eigenverbrauch.
Aktuelle Vergütungssätze
Die Vergütungssätze werden regelmäßig angepasst und sinken in der Regel halbjährlich (Degression). Für Anlagen bis 10 kWp auf Wohngebäuden gelten aktuell folgende Richtwerte:
- Überschusseinspeisung: ca. 8,0 Cent/kWh
- Volleinspeisung: ca. 12,9 Cent/kWh
Die exakten Sätze hängen vom Inbetriebnahmedatum und der Anlagengröße ab. Die Vergütung wird für 20 Jahre ab Inbetriebnahme festgeschrieben.
Das Solarpaket und seine Vorteile
Das Solarpaket der Bundesregierung hat mehrere Verbesserungen für Anlagenbesitzer gebracht:
- Finanzielle Kompensation auch bei Einspeisebegrenzungen
- Förderung von Eigenverbrauch und Speicherlösungen
- Belohnung für netzdienliche Einspeisung
- Mehr Rechtssicherheit und verbesserte Planbarkeit
- Erhöhte Transparenz durch intelligente Messsysteme
Eigenverbrauch oder Einspeisung – Was lohnt sich mehr?
Bei aktuellen Strompreisen von 30 bis 40 Cent pro Kilowattstunde und einer Einspeisevergütung von ca. 8 Cent/kWh ist der Eigenverbrauch deutlich lukrativer als die Einspeisung. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart Ihnen die Differenz zum Netzstrompreis.
Deshalb empfehlen wir in Berlin und Brandenburg, den Eigenverbrauch durch einen Batteriespeicher zu maximieren und nur den tatsächlichen Überschuss ins Netz einzuspeisen. So erzielen Sie die höchste Wirtschaftlichkeit Ihrer Solaranlage.
Wie beantrage ich die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung wird automatisch gewährt, wenn Ihre Anlage korrekt angemeldet ist:
- Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber
- Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
- Installation eines Zweirichtungszählers
- Abschluss eines Einspeisevertrags mit dem Netzbetreiber
Degression: So entwickeln sich die Vergütungssätze
Die Einspeisevergütung unterliegt einer gesetzlich festgelegten Degression, die den schrittweisen Rückgang der Vergütungssätze beschreibt. Seit Februar 2024 sinkt die Vergütung halbjährlich um 1 %. Das bedeutet: Je früher Sie Ihre Anlage in Betrieb nehmen, desto höher ist der für 20 Jahre garantierte Vergütungssatz. Ein Rechenbeispiel:
- Inbetriebnahme Anfang 2025: ca. 8,0 Cent/kWh (Überschusseinspeisung bis 10 kWp)
- Inbetriebnahme Mitte 2025: ca. 7,9 Cent/kWh
- Inbetriebnahme Anfang 2026: ca. 7,8 Cent/kWh
Auch wenn die Differenz gering erscheint, summiert sich der Effekt über 20 Jahre. Bei einer 10-kWp-Anlage mit 7.000 kWh jährlicher Einspeisung bedeutet 0,1 Cent/kWh Unterschied etwa 140 Euro weniger Vergütung über die gesamte Laufzeit.
Wirtschaftlichkeitsrechnung für Berlin und Brandenburg
Für eine typische 10-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus in Berlin ergibt sich folgende jährliche Bilanz:
- Jahresertrag: ca. 9.500 bis 10.500 kWh
- Eigenverbrauch (30 % ohne Speicher): ca. 3.000 kWh × 0,35 €/kWh = 1.050 € Ersparnis
- Einspeisung (70 %): ca. 7.000 kWh × 0,08 €/kWh = 560 € Vergütung
- Gesamtvorteil pro Jahr:ca. 1.610 €
Mit einem Batteriespeicher lässt sich der Eigenverbrauchsanteil auf 60 bis 80 % steigern, wodurch die jährliche Ersparnis auf über 2.000 Euro anwachsen kann.
Wechsel zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung
Seit dem Solarpaket I ist es möglich, jährlich zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung zu wechseln. Der Wechsel muss jeweils vor dem 1. Dezember des Vorjahres beim Netzbetreiber angemeldet werden. Diese Flexibilität kann sinnvoll sein, wenn sich Ihr Verbrauchsverhalten ändert – beispielsweise nach der Anschaffung eines Elektroautos oder einer Wärmepumpe, die den Eigenverbrauch deutlich erhöhen.
Was passiert nach 20 Jahren?
Nach Ablauf der 20-jährigen Förderdauer fällt die garantierte Einspeisevergütung weg. Für sogenannte „Ü20-Anlagen“ gibt es mehrere Optionen: die Direktvermarktung über einen Stromhändler (Marktpreis abzüglich Vermarktungsentgelt), die Auffangvergütung laut EEG (derzeit der Jahresmarktwert Solar) oder den maximalen Eigenverbrauch mit Nachrüstung eines Speichers. In der Regel ist die Anlage nach 20 Jahren längst abbezahlt und produziert weiterhin wirtschaftlich Strom.
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